Frankreich verbietet unerwünschte Telemarketing-Anrufe ohne vorherige Zustimmung der Verbraucher
Frankreich hat eine neue Regulierungsmaßnahme zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern und zu Geschäftsgebaren eingeführt. Nach dieser aktualisierten Richtlinie ist es Unternehmen offiziell untersagt, unerwünschte
Frankreich hat eine neue Regulierungsmaßnahme zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern und zu Geschäftsgebaren eingeführt.
Nach dieser aktualisierten Richtlinie ist es Unternehmen offiziell untersagt, unerwünschtes
Telemarketing zu betreiben. Unternehmen dürfen Waren und Dienstleistungen nicht mehr per Kaltakquise bewerben. Eine
Ausnahme besteht nur, wenn die Verbraucher zuvor ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben. Das Verbot soll
Einzelpersonen vor unerwünschten kommerziellen Unterbrechungen im Alltag schützen. Verbraucherverbände
haben den erweiterten regulatorischen Schutz im Allgemeinen begrüßt. Firmen, die auf Kaltakquise setzen, müssen
ihre Kontaktstrategien an die Vorgaben anpassen. Wer die neu eingeführten Zustimmungsanforderungen nicht einhält,
kann mit Strafen rechnen.