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Aktienprognosefirmen identifizieren derzeit potenzielle Insider-Handelnde innerhalb der Wettermärkte. Viele Personen, die in diesen Fällen identifiziert wurden, werden jedoch nicht strafrechtlich belangt. Die zuständige Behörde
Aktienprognosefirmen identifizieren derzeit potenzielle Insider-Handelnde innerhalb der Wettermärkte. Viele Personen, die in diesen Fällen identifiziert wurden, werden jedoch nicht strafrechtlich belangt. Die zuständige Behörde
trifft bei der Durchsetzung erhebliche Herausforderungen. Experten weisen darauf hin, dass die Behörde nicht ausreichend mit Personal ausgestattet ist, um die Menge zu bewältigen. Darüber hinaus
mangelt es den Behörden an den notwendigen rechtlichen Werkzeugen, um effektiv durchgreifen zu können. Beobachter berichten auch