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Frankreich verbietet unerwünschte Telemarketing-Anrufe ohne vorherige Zustimmung der Verbraucher

Frankreich hat eine neue Regulierungsmaßnahme zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern und zu Geschäftsgebaren eingeführt. Nach dieser aktualisierten Richtlinie ist es Unternehmen offiziell untersagt, unerwünschte

Frankreich hat eine neue Regulierungsmaßnahme zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern und zu Geschäftsgebaren eingeführt.

Nach dieser aktualisierten Richtlinie ist es Unternehmen offiziell untersagt, unerwünschtes Telemarketing zu betreiben. Unternehmen dürfen Waren und Dienstleistungen nicht mehr per Kaltakquise bewerben. Eine

Ausnahme besteht nur, wenn die Verbraucher zuvor ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben. Das Verbot soll Einzelpersonen vor unerwünschten kommerziellen Unterbrechungen im Alltag schützen. Verbraucherverbände

haben den erweiterten regulatorischen Schutz im Allgemeinen begrüßt. Firmen, die auf Kaltakquise setzen, müssen ihre Kontaktstrategien an die Vorgaben anpassen. Wer die neu eingeführten Zustimmungsanforderungen nicht einhält, kann mit Strafen rechnen.

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